Hallo,
sollte es zu nachfolgendem schon einen thread geben, bitte verweist mich dahin. ich konnte in der Suchfunktion dazu leider nichts finden.
Beratungshilfe mache ich erst seit kurzem. Nunmehr habe ich folgende Geschichte auf dem Tisch:
Anwalt der Mandantin X beantragt BerH für Rückforderung von Leistungen "Bildung und Teilhabe", einmal für Kind A und noch einmal für Kind B.
Es ist je Kind ein gesonderter Bescheid ergangen. Zeiträume, Begründung des Jobcenters und auch die Widerspruchsbegründung des Anwaltes sind identisch.
Grundsätzlich würde ich sagen, dass es höchstpersönliche Ansprüche der Kinder sind und zwei unterschiedliche Angelegenheiten darstellen. Demnach zwei Mal Beratungshilfe bewilligen.
Meine Kollegin (schön länger dabei) sieht das anders. Richtig begründen kann sie es mir nicht, sie hätte dazu mal was gelesen. Weiß aber nicht mehr wo. Ich finde nichts dazu.
Über eure Meinungen, vllt. auch Fundstellen, bin ich sehr dankbar.