Optionskaufvertrag - Auflassungsvormerkung

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe einen Optionsvertrag vor mir liegen (zum ersten Mal). Dieser besagt, dass der Eigentümer der Stadt die Option einräumt in den nächsten 5 Jahren sein Grundstück zu kaufen.

    Dazu wurde eine Vormerkung wie folgt bewilligt und vom Notar zur Eintragung beantragt:

    "Der Verkäufer bewilligt und beantragt, für den Käufer eine Eigentumsverschaffungsvormerkung zur Absicherung des Anspruches aus dem noch gemäß diesem Optionsvertrag abzuschließenden Kaufvertrag in das Grundbuch einzutragen."

    Meines Erachtens hinkt diese Formulierung der Vormerkung. Da noch kein Eigentumsverschaffungsanspruchs besteht, kann das Kind doch auch nicht "Eigentumsverschaffungsvormerkung" heißen, oder?

    Allenfalls hat der Käufer einen Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages über das in Rede stehende Grundstück.

    Ist das mit einer Vormerkung aber überhaupt sicherbar?

    Bin etwas ratlos, meine Kollegen haben auch keine Lösung.

  • Da noch kein Eigentumsverschaffungsanspruchs besteht, kann das Kind doch auch nicht "Eigentumsverschaffungsvormerkung" heißen, oder?

    In dem Fall wird der künftige Anspruch auf Eigentumsübertragung gesichert. Wie z.B. beim bindenden Kaufvertragsangebot. Oder wie beim Vor- und Optionsvertrag (vgl. Staudinger/Gursky BGB § 883 Rn 118; Urteil des LG Bonn vom 14.06.2007 - 5 S 53/07).

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