Ein Gefangener rügt, dass nach Erlass eines Pfübs durch das Amtsgericht Vollstreckungsabteilung die JVA als Drittschuldner falsche Beträge an den Pfändungsgläubiger abführen würde. Zum einen gäbe es eine vorrangige Abtretung, die nicht beachtet würde, und zum zweiten hätte die JVA die pfändbaren Beträge nach dem StVollzG falsch berechnet. Dies rügt er zuerst in einem Verfahren bei der JVA. Als diese ablehnt, wendet sich der Gefangene an die Strafvollstreckungskammer. Diese verweist das Verfahren an das Vollstreckungsgericht. Da es nicht um ein Rechtsmittel gegen den Pfüb, sondern gegen dessen angeblich falsche Ausführung geht, meine ich, dass das Vollstreckungsgericht nicht zuständig sein kann.
Was meint Ihr ? Wer ist zuständig ?