Mir liegt ein Erbscheinsantrag mit folgenden Angaben vor: Der Erblasser hat 1980 in Polen geheiratet. Er kam 1988 mit seiner Familie in die BRD. Auf dem Registrierschein des Durchgangslagers ist "Aussiedler" angekreuzt. Unter Staatsangehörigkeit heißt es: "deutsch:-; Deutscher d. Aufnahme als Aussiedler: ja; daneben folgende StA: poln.".
Welcher Güterstand gilt nun? Bzw. bestand der Güterstand der Zugewinngemeinschaft?
Vielen Dank für die Antworten.