Teilungserklärung durch Erbengemeinschaft

  • Hallo,

    ich hab' folgende Eigentümereintragung:

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    [tr][td]

    2a

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    Albert

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    2b

    [/td][td]

    Bertram

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    2c

    [/td][td]

    Claus

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    2a-2c in Erbengemeinschaft

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    Anstelle von 2b

    [/td][/tr][tr][td]

    3.1

    [/td][td]

    Doris

    [/td][/tr][tr][td]

    3.2

    [/td][td]

    Elmar

    [/td][/tr][tr][td][/td][td]

    3.1 und 3.2 in Erbengemeinschaft

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    Anstelle von 2a

    [/td][/tr][tr][td]

    4.1

    [/td][td]

    Fanny

    [/td][/tr][tr][td][/td][td][/td][/tr][tr][td][/td][td]

    Doris und Elmar übertragen Ihre Erbanteile an Claus und Fanny.

    [/td][/tr][tr][td][/td][td][/td][/tr][tr][td][/td][td]

    Claus und Fanny begründen nun Sondereigentum nach § 8 WEG. Trage ich diese beiden in den Wohnungsgrundbüchern lediglich in Erbengemeinschaft ein, oder? Nachdem die einzelnen Erbanteile nicht im Grundbuch auftauchen ist mir dann auch egal, dass mal eine Untererbengemeinschaft vorlag, oder. Eintragungsgrundlage ist in Abt. I Sp. 4 die Teilung nach 8 WEG.

    [/td][/tr]


    [/TABLE]

  • naja, die Erbengemeinschaft ist doch noch da

    Ja, klar. Mir ging's nur darum, ob ich die verschiedenen Erbfälle aufgrund derer Claus und Fanny ihre Erbanteile erhalten haben irgendwie im Grundbuch deutlich machen muss.

  • Ich würde die Erbteilsübertragung sowieso noch auf dem alten Blatt machen. Halte ich für am übersichtlichsten. In den neuen WEG-Blättern dann geschmackssache ob man "in Erbengemeinschaften" oder ausführlich einträgt, denn über die Rückverweisung aufs Ausgangsblatt bleibt alles nachvollziehbar. Halte ich für pragmatischste Lösung.

  • Es gibt keine mehreren Erbengemeinschaften mehr, weil die beiden Erbanteile an Erbengemeinschaft 2 an ein und dieselbe Person übertragen wurden und diese Erbengemeinschaft damit beendet ist.

    An Stelle von 2a ist Fanny getreten.
    An Stelle von 2b tritt nunmehr ebenfalls Fanny.
    2c lebt noch.

    Also im Ergebnis Fanny und Claus in (ein und derselben) Erbengemeinschaft.

  • Es gibt keine mehreren Erbengemeinschaften mehr, weil die beiden Erbanteile an Erbengemeinschaft 2 an ein und dieselbe Person übertragen wurden und diese Erbengemeinschaft damit beendet ist. An Stelle von 2a ist Fanny getreten. An Stelle von 2b tritt nunmehr ebenfalls Fanny. 2c lebt noch. Also im Ergebnis Fanny und Claus in (ein und derselben) Erbengemeinschaft.

    Laut Ausgangsfall überträge D u E and F und C, nicht nur an F :gruebel: oder habe ich was überlesen?

  • Tatsächlich - Mea culpa!

    Dann gibt es bezüglich 2b natürlich eine Untererbengemeinschaft, womit wir wieder bei der alten Gretchenfrage wären, wie man das einträgt. Kommt aber darauf an, ob jeweils ein Miterbe seinen Erbanteil an jeweils einen Erwerber "voll" übertragen hat oder ob beide Miterben an beide Erwerber quotal übertragen haben.

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