Vielen Dank für die Antworten!
Ich habe diese Woche den Nachbarn zum Gespräch eingeladen und ihn gebeten Lageplan, Fotos und sonstige Unterlagen das Grundstück betreffend mitzubringen. Ich werde die Angelegenheit zwecks AO einer Nachlasspflegschaft erläutern und dann die Reaktion abwarten. Auf ein VKW-Gutachten werde ich bestehen, denn es könnte sein, dass das Gartenland "bebaubar" ist.
Aus meiner Sicht stellt die Beauftragung eines Gutachtens mit dem Ziel herauszufinden, ob es sich um Bauland handeln könnte, die Verursachung unnötiger Kosten dar.
Der Gutachter wird letztlich dazu auch nur Erkundigungen bei der Gemeinde einholen, ob der Status Bauland besteht oder seitens der Gemeinde entsprechende Bestrebungen bestehen. Eine entsprechende Anfrage ist ohne weiteres durch das Gericht selbst möglich.