Vertretungsnachweis englische Limited

  • Hallo zusammen,
    für die X-Limited handelt A als Director. Mir liegt eine Unterschriftsbeglaubigung durch einen notary public vor, samt Apostille.
    Weiter wird vorgelegt, das "Company's certificate of incorporation" und das "Register of Directors".

    Reicht das "Company's certificate of incorporation" aus oder muss ich ein "Certificate of Good Standing" verlangen?

    Außerdem würde ich noch eine Abschrift aus dem Protokollbuch "Minute book" über den Gesellschafterbeschluss, in dem A zum einzelvertretungsberechtigten Director gewählt wurde, verlangen.
    Benötige ich hierzu noch eine Erklärung des Secretary über die Ordnungsmäßigkeit des Beschlusses?

    Einmal editiert, zuletzt von soleila (8. September 2017 um 08:51)

  • Ergibt sich das nicht aus dem Aufsatz von Heinze, ZNotP 2000, 410 ff, der Dir nach diesem Thread
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post965629
    weitergeholfen hat ?

    Ansonsten siehe die Randziffer 15 des Beschlusses des Kammergerichts Berlin vom 20.04.2010
    http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-branden-burg.de/jportal/portal…hl=1#focuspoint
    oder Hausmann in: Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht, 8. Aufl. 2015, 7. Teil Vertretungsmacht und Verfügungsbefugnis, , England, unter bb) Nachweis der Vertretungsmacht in den Randziffern 7.208 ff. (bei juris)

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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