Guten Morgen,
ich habe einen Antrag mit der Angelegenheit "steuerrechtlich beraten lassen wegen bevorstehender Scheidung"
Grundsätzlich ist die Beratungshilfe auch für steuerrechtliche Angelegenheiten zu gewähren. Aber auch da muss ein konkretes rechtliches Problem bestehen, z. Bsp. Steuerbescheid falsch etc.
Hier hat die Dame m.E. kein rechtliches Problem, wohl eher allgemeine Fragen wirtschaftlicher Natur. Oder sehe ich das falsch?
Zudem bezieht die Gute Leistungen nach dem SGB XII. Die Scheidung dürfte sich auf Ihren Leistungsbezug demnach nicht auswirken. Das Jobcenter hat bereits den Ehemann aus der Bedarfsgemeinschaft genommen.
Vielleicht hat jemand ein oder zwei Fundstellen für mich. Ich fand mal wieder nix dazu.