Rechtsnachfolge § 727 ZPO Gesamtrechtsnachfolge bereits vor Erlass

  • Guten Morgen :),

    ich habe einen Antrag des Gläubigers auf Erteilung einer RNF auf Schuldnerseite. ( Titel = 11er KFB)

    Anhand der Handelsregisterauszüge ist zu erkennen, dass bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der KFBs die Gesamtrechtsnachfolge durch gleichzeitiges Ausscheiden des Kommanditisten un Eintritt als Inhaber einer GmbH und Co. KG , die sodann aufgelöst ist.
    Es wird unter teilweiser Firmenfortführung als eingetragener e.K. firmiert.

    Ich bin nun hierauf gestoßen:

    Eine Titelumschreibung gem. § 727 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn die Rechtsnachfolge bereits vor Eintritt der Rechtshängigkeit bzw. bei Titeln denen keine Rechtshängigkeit vorausgegangen ist, vor deren Errichtung erfolgt ist (Anschluss BGH, 9. Dezember 1992, VIII ZR 218/91, NJW 1993, 1396). Der Grund dafür liegt in der Verweisung in § 727 ZPO auf § 325 ZPO.
    (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 02. Juli 2004 – 14 W 45/04 –, juris)

    Auf meine Zwischenverfügung wendet der Antragsteller nun ein, dass dies nur bei Einzelrechtsnachfolgen gelten würde, hier aber eine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt.

    Ich kann jedoch im Ergebnis keine andere Bewertung sehen, wenn eine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt.

    Wie seht ihr das?

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