Mein Fall:
Eigentümer ist verstorben, es gibt einen befreiten Vorerben sowie 3 Nacherben, von denen nur einer im notariellen Testament namentlich benannt ist. Grundbuchberichtigung ist noch nicht erfolgt.
Der Vorerbe veräußert das Grundstück entgeltlich an den namentlich bekannten Nacherben als Erwerber.
Beantragt ist nun
a) Grundbuchberichtigung durch Eintragung des Vorerben, aber OHNE Eintragung eines Nacherbenvermerks
und ZUGLEICH
b) Eigentumsumschreibung auf den Erwerber
Normalerweise wäre ja gleichzeitig mit a) von Amts wegen der Nacherbenvermerk einzutragen. Hierzu müssten die weiteren Nacherben erstmal der Person nach bestimmt werden (durch Erbschein o.a., diese Formfrage ist hier nicht das Problem und soll daher nicht vertieft werden).
Davon ausgehend, dass ein bereits eingetragener Nacherbenvermerk ja gelöscht werden kann bei nachgewiesener Unrichtigkeit - z.B. einer entgeltlichen Verfügung des befreiten Vorerben - wie verhält es sich, wenn wie hier der Vermerk bislang noch gar nicht eingetragen war ?
Kann dann anstelle der Löschung die Nichteintragung treten?
Der Notar argumentiert damit, dass der Nacherbenvermerk ja ohnehin sogleich wieder zu löschen wäre (dies gilt allerdings auch für die Voreintragung der Vorerbin, die er trotzdem beantragt).
Und die weitere Frage: Falls man die Eintragung des Nacherbenvermerks weglassen kann, wäre doch trotzdem der Nachweis erforderlich, wer die weiteren Nacherben sind, da ich diese vor dem Eigentumswechsel in jedem Falle anhören würde?
Vielen Dank für Meinungen.