Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Wir führten zunächst eine Vormundschaft für einen minderjährigen unbegleiteten Flüchtling. Laut Geburtsdatum war dieser 16 Jahre alt.
Vor ein paar Wochen wurde vom JA ein Schreiben des BAMF eingereicht und mitgeteilt, dass der Name und das Geburtsdatum, unter welchem die Vormundschaft geführt worden ist, falsch waren. Tatsächlich laute der Name anders und der Flüchtling sei bereits 5 Jahre älter.
Das BAMF teilte mit, dass nach Fingerabdrucknahme ein positiver Visatreffer ermittelt werden konnte. Der "richtige" Name und das "richtige" Geburtsdatum wurden mitgeteilt.
Das JA schickte die Bestellungsurkunde zurück mit dem Hinweis, dass das Verfahren wegen Volljährigkeit beendet sei.
Nun hat das JA aber erneut mitgeteilt, dass das BAMF ein neues Verfahren durchführt. Der Flüchtling hätte jetzt einen Ausweis vorgelegt, wonach er doch minderjährig sei und auch der "alte Name" korrekt sei.
Aus diesem Grund wurde um Einrichtung der Vormundschaft und Übersendung einer Bestallungsurkunde gebeten.
Ich habe daraufhin das BAMF angeschrieben und um genaue Sachstandsmitteilung gebeten. Zudem habe ich sämtliche Entscheidungen des BAMF angefordert.
Von dort wurde jedoch nur mitgeteilt, dass sämtliche Dokumente zur physikalisch-technischen Urkundenuntersuchung versandt seien. Eine Antwort bzgl. der Echtheit der Urkunde steht noch aus.
Das JA bittet nunmehr dringend um Übersendung der Bestallung, da ja eindeutig (?) nachgewiesen sei, dass Minderjährigkeit vorliegt.
Wie ist da zu verfahren? Die letzte Entscheidung, die mir vorliegt, ist die, dass von Volljährigkeit auszugehen ist (BAMF).
Die Prüfung der Echtheit der Urkunde ist noch nicht abgeschlossen.
Kann man dem JA dennoch eine Bestallung übersenden? Ich habe da Zweifel.
Wurden bereits bei anderen Gerichten ähnliche Fälle durchgeführt?