Es wurden vorliegend 3 KF´s erlassen.
Dagegen legte die Schuldnerin jeweils Erinnerung ein.
Die Erinnerungen wurden alle samt als unzulässig zurückgewiesen.
Nun beantragt der Gläubigervertreter jeweils für jede Erinnerung eine 0,5 VerfG nach VV 3500 RVG.
Geht das?
Aus dem Gerold/Schmidt werde ich nicht so richtig schlau!