bpD- Windenergieanlage, insbesondere Abstands- und Rotorüberflugsflächen

  • Hallo liebes Forum,
    ich bitte um Meinungen/Hilfestellungen zu folgenden Eintragungsbewilligungen. Für ein größeres Windparkprojekt sollen bpD nebst Vormerkungen sowohl für die Standortgrundstücke als auch für die an die Standortgrundstücke angrenzenden Grundstücke zur Eintragung gelangen.

    Die an die Standortgrundstücke angrenzenden Grundstücke dienen oft ausschließlich als Abstands- und Rotorüberflugfläche. Für diese angrenzenden Nachbargrundstücke lauten die Eintragungsbewilligungen wie folgt:

    "... bestellt zugunsten XY eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, welche den Betreiber berechtigt
    [ ] (3) das Grundstück durch das Überstreichen von Rotorblättern zu nutzen. Es werden auf dem gesamten Grundstück auch Einwirkungen von solchen Windenergieanlagen geduldet, deren Standorte sich auf benachbarten Grundstücken befinden
    (4) das Grundstück als entsprechende Abstandsfläche für die Nutzung der auf einem Nachbargrundstück errichteten Windenergieanlagen zu nutzen"

    zu (1) und (2) sind Wege- und Kabelleitungsrechte bewilligt, an deren Eintragungsfähigkeit von uns keine Bedenken erhoben werden. Weitere Bestimmungen hinsichtlich der Abstandsflächen finden sich in den Urkunden nicht.

    Es besteht im Kollegenkreis Uneinigkeit hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit des Rechts zu (4) (= Abstandsfläche). Zum Teil wird vertreten, der Rechtsinhalt zu (4) sei nicht hinreichend bestimmt. Zu verlangen sei eine konkretere Fassung des Inhalts - etwa durch Bezugnahme auf die jeweils betroffenen rechtlichen Regelungen.
    Entsprechende Abstandsflächenrechte sind auch in den Eintragungsbewilligungen zu den Standortgrundstücken (als Nebenrechte) enthalten.

    Ihre/Eure Meinungen zu dem Fall interessieren mich sehr :confused:
    Danke im Voraus

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