Mehrwertsteuer erstattungsfähig?

  • Hallo,
    im Kfa macht BV die Mehrwertsteuer geltend und sagt, dass diese erstattungsfähig sei, da die hinter der Beklagten stehende Versicherung nicht vorsteuerabzugsberechtigt sei.
    Diese ist aber nicht Partei des Verfahrens.
    Ich weiß, dass in Fällen, in denen die Versicherung mitverklagt wurde, die MWSt immer mit festzusetzen ist, auch wenn der VN vorsteuerabzugsberechtigt ist. Aber gilt das auch, wenn die Versicherung gar nicht Partei ist?

  • Der BGH (Beschluss vom 13.9.2011; VI ZB 42/10) hat mal bei Reisekosten entschieden, dass es hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit nur auf die am Prozess beteiligten Parteien und nicht auf die im Hintergrund agierende Haftpflichtversicherung ankommt.

    In deinem Falle ist die Mehrwertsteuer daher nicht erstattungsfähig, da die Partei vorsteuerabzugsberechtigt ist.

  • Genau den Fall hatte ich auch gerade erst und habe (ohne die Entscheidung des BGH zu kennen) auch darauf abgestellt, dass die Versicherung nicht am Prozess beteiligt ist und es daher nur auf die Vorsteuerabzugsberechtigung der Partei ankommt.

    Ja ja wir reiten bis zum Horizont - anschlagen - und zurück!
    (Mike Lehmann)

  • :dito:Das Argument habe ich auch immer wieder mal aufgetischt bekommen, ist jedoch Murks. USt. ist abzusetzen.

  • Die Auffassung der Mehrwertsteuerpflichtigen hinter den am Prozess Beteiligten hört man auch ganz oft aus dem Bereich des JVEG. Aber das muss man sich ja mal logisch vor Augen führen: Da soll ein nichtsteuerbarer - weil vorsteuerabzugsberechtigter - Vorgang aufgrund Abtretung sich zu einem steuerbaren Vorgang entwickeln. Macht keinen Sinn.

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