Familiengerichtliche Genehmigung für Ausschlagung in den USA?

  • Hallo,
    ich meiner Nachlasssache hat eine Enkelin der Erblasserin, die mit ihrer Familie in Georgia/USA lebt, für sich und gemeinsam mit ihrem Ehemann für die gemeinsamen minderjährigen Kinder ausgeschlagen.
    Der Vordruck des deutschen Konsulat enthält am Ende des Textes folgende Passage:

    Die Kinder haben gewöhnlichen Aufenthalt in /
    Our children´s habitual residence is in:

    Mir / Uns ist bewusst, dass sich die Wirksamkeit der Ausschlagung für das Kind /die Kinder ggf. nach ausländischem Recht richtet und hiernach eine behördliche oder gerichtliche Genehmigung erforderlich sein kann.
    I / we are aware of the fact that the validity of the renunciation on behalf of the
    child/children may be governed by foreign law and may require the authorization of a court or other authority.


    Ohne diese Textpassage hätte ich auf die Frage nach einer Genehmigung gar keinen Gedanken verwendet, bin nun aber unsicher. Im Ferid-Firsching und bei Internet-Suche habe ich zu dieser Frage nichts finden können.

    Weiß jemand, ob für in den USA lebende Kinder eine Genehmigung für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich ist?

    Staatsangehörigkeit der Kinder ist nicht angegeben, könnte auch amerikanisch sein, da diese vermutlich in den USA geboren wurden.



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