Formerfordernis Insolvenzfreigabe der zu vollstreckenden Forderung

  • Ich habe hier einen Antrag auf PfÜb vorliegen. Der Gläubiger ist in Insolvenz.
    Die Forderung wurde zwischenzeitlich an 2 andere Gesellschaften abgetreten. Zuletzt wurde die Forderung wieder an die "erste" Gläubigerin zurück abgetreten.
    In dieser Abtretungsurkunde erklärt der Insolvenzverwalter, dass diese Forderung sich im freier Vermögen der Gläubiger befindet und diese ohne Mitwirkung des IV verfügen kann.

    Ich frage mich, ob diese Freigabeerklärung nicht einer besonderen Form vorgelegt werden muss. Hier liegt lediglich eine Kopie der Abtretungsurkunde vor.:gruebel:

  • Ich ahne, um wen es geht :teufel:

    Wir verlangen in diesen Fällen:
    - die Freigabeerklärung
    - die Abtretungsurkunden
    - die Bezugsurkunde, in welcher die konkrete Forderung auftaucht (da sind immer irgendwelche Tabellenauszüge bei)

    Da wir das ganze bei der "Beginn eines Baches GmbH" schon gefühlte tausend Mal durchhaben, reichen mir Kopien.

    Don't blink. Blink and you're dead. They are fast. Faster than you can believe. Don't turn your back. Don't look away. And don't blink. Good Luck. - The Doctor

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