Hallo,
mir liegt zu einem Grundstück ein Antrag auf Teilung gemäß § 8 WEG vor. Es ist ein Zwangsversteigerungsvermerk eingetragen.
Lt RPfleger 1989, S. 116 ff gibt es dazu unterschiedliche Meinungen; je nachdem ob in der Teilung eine zulässige oder unzulässige Verfügung über das Grundstück gesehen wird.
Die Notarin hat angekündigt, die Zustimmung des betreibenden Gläubigers zu diesem Antrag einzuholen.
Habt Ihr Erfahrungen mit entsprechenden Anträgen?