Beschwerde gg. Kostenentscheidung

  • Hallo,

    ich brauch mal eure Meinung:

    Es gab in einem Verfahren eine Kostenentscheidung. Kostenquote 20 : 60 Kläger : Beklagter. Diese Entscheidung war rechnerisch falsch. Wir haben daher Beschwerde eingelegt. Die Richterin am AG hat "der Beschwerde nicht abgeholfen" und die Sache ging ans LG.

    Das LG hat den "Nichtabhilfebeschluss aufgehoben", die Akte ging zurück an die Richterin beim AG.

    Heute erreichte uns ein Beschluss des AG, wonach die Kosten des Verfahrens nach der entsprechenden Quote festgelegt wurde.

    Dieser letzte Beschluss enthält aber kein Wort über den alten Beschluss oder unsere Beschwerde. Müsste da nicht drinstehen, dass der alte Beschluss aufgehoben wurde oder die Beschwerde Erfolg hatte oder sowas?

    Danke vorab.

    Liane

  • aber das Gericht hat ja den Fehler gemacht und eine falsche Quote berechnet. Da kann keiner der Parteien was dafür. Ist das trotzdem kostenpflichtig?

    Gibt es jetzt eigentlich 2 Beschlüsse? In dem neuen Beschluss steht ja nicht drin, dass er sich auf den alten Beschluss oder die Beschwerde bezieht.

  • Bezüglich der Gerichtskosten dürfte nach § 21 GKG zu verfahren sein.

    Hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten bedarf es einer Kostenentscheidung, auch wenn den Parteien - wie hier - das Beschwerdeverfahren "aufgezwungen" worden ist.

    Zwar mag der zweite Beschluss unglücklich formuliert sein, aber da er sich auf denselben Rechtsstreit bezieht und später ergangen ist, würde ich im Zweifel auch ohne ausdrücklichen Hinweis davon ausgehen, dass nur noch dieser maßgeblich sein soll.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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