Liebe Kollegen,
folgender Fall: Ich erteile eine Genehmigung (Verkauf Grundstück) und muss für das Kind (unter 14) einen Pfleger für die Ausübung des Beschwerderechts bestellen.
Nun meine Frage: Fallen für die Pflegschaft (gesonderte Akte wurde angelegt) noch extra Gerichtskosten an oder sind diese mit den Kosten für die Genehmigung abgegolten?
Ich habe bereits vergeblich den NomosKommentar FamGKG zu KV 1313 gewälzt und bedanke mich für eure Hilfe.
MfG
Praios