Hallo zusammen,
ich sitze auf der RAST. Ein Rechtssuchender spricht vor und möchte eine Beratung hinsichtlich des Jobcenters.
Er hat zwei Einladungen zu den Vermittlungsgesprächen bekommen. Bei diesen hat er sich jeweils mit einer AU entschuldigt.
Nunmehr hat er die dritte Einladung erhalten, den Termin jedoch wieder nicht wahrgenommen.
Das Jobcenter hat ihn bereits in der Einladung darauf hingewiesen, dass eine AU nicht mehr ausreicht, sondern er dieses Mal eine "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" einreichen soll. Die Kosten dafür werden vom Jobcenter übernommen.
Er möchte jetzt wissen, ob er dazu verpflichtet ist, diese einzureichen.
Ich habe die Beratungshilfe spontan wegen Mutwilligkeit zurückgewiesen (mir ist auf die Schnelle nichts anderes eingefallen) .
M.E. ist er durch die Einreichung der entsprechenden Bescheinigung nicht belastet, sodass ein Selbstzahler davon absehen würde sich beraten zu lassen.
Er hat angekündigt, meine Entscheidung anzufechten, da er jetzt Sanktionen durch das Jobcenter befürchten muss, wobei ein entsprechender Bescheid bzw. Anhörungsbogen noch nicht vorliegt.
Meine Frage: Hättet ihr das genauso gesehen?
Danke für eure Meinungen!