Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Örtliche Zuständigkeit)

  • Moin,

    ich habe mal eine Frage bezüglich der örtlichen Zuständigkeit:

    In einer Betreuungsangelegenheit hat das Amtsgericht A gegen den Betreuer B, der in C wohnt, einen Zwangsgeldbeschlusses erlassen.
    Der Betreuer verweigert weiterhin jegliche Mitarbeit und reagiert nicht auf die gerichtlichen Schreiben und somit habe ich nun den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Amtsgericht C beantragt.

    Die zuständige Rechtspflegerin (Vollstreckungsgericht C) entgegnet mir nun, dass das Amtsgericht C ihrer Meinung nach nicht zuständig sei, sondern das Amtsgericht A, obwohl der Betreuer hier nicht wohnt:

    "Zuständig für die Vollstreckung des Zwangsgelder gemäß § 35 FamFG ist das Gericht, das den Zwangsgeldbeschluss erlassen hat."

    Das kann doch nicht richtig sein oder? Weil dann müsste der Gerichtsvollzieher, also wenn ich nun bewegliches Vermögen pfänden würde, in einen anderen Gerichtsbezirk fahren....

    Viele Grüße

    Vanessa

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