Erbvertrag (Bisherige Verfügung von Todes wegen)
--> "Nach den Bestimmungen der Vorurkunde ist der Überlebende berechtigt, die in der Vorurkunde enthaltenen Verfügungen von Todes wegen in beliebiger Weise zu ändern, aber nur innerhalb des Personenkreises unserer gemeinsamen Kinder und deren ehelichen Abkömmlingen, also nur zu deren Gunsten oder zu deren Lasten."
Drei Kinder des Erblassers sind vorhanden. Ein Kind davon ist verstorben.
Der letztverstorbene Ehegatte hat ein weiteres Testament hinterlegt, in dem er seine (unehliche) Enkelin (Tochter des verstorbenen Sohnes) zur Alleinerbin ernannt hat. Dort ist auch ein Nachtrag vermerkt, indem steht, dass mit dem Erbvertrag keinesfalls die uneheliche Enkelin ausgeschlossen werden sollte.
Ist dies gültig?