Huhu,
ich hab einen Antrag vorliegen auf Bewilligung von BerH. Es wurde Widerspruch eingelegt gegen die Ablehnung des Befreiungsantrags.
Begründung:
Die Antragstellerin empfängt Erwerbsminderungsrente und Wohngeld, womit diese unter den Kreis der Personen, denen Befreiung erteilt werden kann.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_u…/index_ger.html
Dies ist aber nicht so, da weder Sozialgeld, noch Grundsicherung empfangen wird.
Der Bescheid war nicht beigefügt. Ich hatte aber schon mal jemanden auf der RAST da, der mir einen solchen Bescheid vorgelegt hat, in denen wird genau aufgeführt, wann Befreiung erteilt werden kann.
Kann ich den Antrag wegen Aussichtslosigkeit zurückweisen? Eigentlich ist bei BerH die Erfolgsaussicht ja nicht zu prüfen.
Aber ich sehe es schon als Mutwillig an.
Der Antragsteller sieht ja selbst, dass er keine der Leistungen empfängt. Und der Widerspruch ist meiner Meinung nach klar unbegründet.
Liebe Grüße