Änderung Rangvorbehalt

  • Hallo liebe Grundbuchgemeinde,
    ich stehe gerade total auf dem Schlauch:confused::oops: Hab eine Auflassungsvormerkung mit Rangvorbehalt im GB. Jetzt kommt ein Antrag auf Änderung des Rangvorbehalts, und zwar soll der Hauptbetrag von 800.000 € auf 350.000 € gesenkt werden. Bin ich richtig in der Annahme, dass nur die Bewilligung des Eigentümers erforderlich ist? Der Vormerkungsberechtigte hätte ja nur einen Vorteil aus der Sache, da er sich weniger vorgehen lassen muss.
    Ich bräuchte einfach nochmal eine Bestätigung. :oops:

    Schonmal vielen Dank für die Hilfe.

  • Es ist die Eigentumsumschreibung beantragt sowie die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Rückübertragungsanspruchs mit einem Rangvorbehalt. Dieser Rangvorbehalt beträgt laut Bewilligung der Parteien 400.000 €. Der Käufer hat aufgrund Belastungsvollmacht das Grundstück bereits mit 350.000 € belastet.

    Der Notar beantragt nun gem. § 15 GBO die Eigentumsumschreibung (unproblematisch) sowie die Eintragung der Auflassungsvormerkung mit einem Rangvorbehalt von nur noch 50.000 €.

    Muss dafür nicht die Bewilligung geändert werden?

    Rettet die Erde! Sie ist der einzige Planet mit Schokolade!

  • Antrag und Bewilligung müssen deckungsgleich sein. Solange der Notar nicht ausdrücklich bevollmächtigt wurde, auch die Bewilligung zu ändern, kann der reduzierte Rangvorhalt nicht eingetragen werden.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

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