"Erstreckung" der Auflassungsvormerkung auf SNR

  • Hallo Kollegen,

    vielleicht hat jemand von Euch das schon mal gesehen?: Teilungserklärung ist vollzogen. Der teilende Eigentümer hat sich vorbehalten, nachträglich Sondernutzungsrechte zuzuweisen. Im Kaufvertrag wurde auf das noch zuzuweisende SNR Nr * hingewiesen. Die AV für die Erwerber ist eingetragen, danach erst das SNR Nr.* zugewiesen.

    Jetzt liegt ein Notarantrag vor, die AV auf das SNR zu erstrecken.:confused: (weil das nach der AV eingetragen wurde)

    Meine Frage: Geht sowas überhaupt??? Das SNR an sich ist doch so gar nicht vermerkbar, höchstens der Anspruch auf Zuweisung, aber nicht die Übertragung, oder liege ich da falsch?

    ist es überhaupt notwendig, die AV zu "erstrecken", da ja das SNR zugewiesen und eingetragen ist?

    DANKE im Voraus

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