Im Erbvertrag der Eheleute A und B ist bestimmt: Verlangt einer unserer Abkömmlinge auf den Tod des erstversterbenden von uns den Pflichtteil erhält er auch vom Überlebenden nur den Pflichtteil.
Die Eheleute A und B haben zwei Kinder. Das familiäre Verhältnis ist gut.
Auf den Tod von A haben die zwei Kinder den Pflichtteil geltend gemacht, ohne auf die vorstehende Bestimmung zu achten. Der Pflichtteil wurde bis zum Tod des Überlebenden gestundet.
Nun kann es aber nicht gewollt sein, dass der Nachlass in total fremde Hände kommt.
Wie würdet ihr die Pflichtteilsklausel in diesem Fall auslegen ?