Hallo zusammen!
Ich soll einen Antrag für ein Aufgebot zur Kraftloserklärung eines GS-Briefes aufnehmen.
Der Antragsteller A kann mir eine aktuelle Abtretungserklärung der im Grundbuch eingetragenen Gläubigerin B vorlegen sowie eine Erklärung von dieser, dass der Brief in deren Hause verloren gegangen ist. Eine Briefübergabe kann daher faktisch nicht stattgefunden haben.
Ich habe Bedenken gegen die Antragsberechtigung der Abtretungsgläubiger A geäußert, da die Abtretung mangels Briefes nicht wirksam vollzogen sein kann. Die Abtretungsgläubigerin A legt mir nun eine Erklärung der eingetragenen Gläubigerin B vor, in welcher diese pauschal ihre Zustimmung zur Einleitung eines Aufgebotsverfahrens erteilt.
Reicht dies Eurer Meinung nach zur Beantragung des Aufgebotsverfahrens durch die Abtretungsgläubigerin A aus? Die Zustimmungserklärung an sich ändern doch m.E. an der formalen Antragsberechtigung nichts....
Bin für Denkanstöße dankbar!!!
Liebe Grüße