In meinem von einem anderen AG übernommenen Betreuungsverfahren gibt es ein Behindertentestament (Betreuter ist Vorerbe, Dauertestamentsollstreckung ist angeordnet). Betreuer war zugleich Nacherbe und TV. Der Betreuer ist vor 1 Jahr verstorben und es wurde ein Berufsbetreuer eingesetzt.
Zum Nachlass gehören 2 Vorerbschaftskonten mit insgesamt ca. 50.000 € Guthaben.
Nur am Rande - Vergütung wurde immer aus der Staatskasse bezahlt, was ja so nach der Rechtsprechung auch in Ordnung ist.
Das vorherige Betreuungsgericht hat bis dato immer Genehmigungen zu Umbuchungen von den Vorerbschaftskonten erteilt. Das halte ich für falsch, da diese ja der Testamentsvollstreckung unterliegen.
Das zust. Nachlassgericht hat mir mitgeteilt, dass die Ersatztestamentsvollstreckerin das Amt noch nicht angenommen hat. Daher werde ich das NL-Gericht bitten, die Ersatztestamentsvollstreckerin diesbezüglich anzuschreiben.
Ich bin zudem der Meinung, dass die Vermögenssorge hinsichtlich der Vorerbschaftskonten einzuschränken ist. Zudem sollte die Betreuung um den AK "Kontrolle des Testamentsvollstreckers" ergänzt werden.
Wie seht ihr das?