Hallo zusammen,
folgender Fall:
Erbscheinsantrag mit eidesstattlicher Versicherung durch Ehefrau. Erbe Ehefrau und Bruder des Erblassers.
Bruder des Erblassers schlägt mit Abkömmlingen aus (zeitlich nach dem Erbscheinsantrag). Ehefrau wird nun Alleinerbin.
Klar ist, Antrag muss geändert werden.
Auch die e.V.?
Meine Frage zielt darauf ab. Reicht eine Eigenurkunde des Notars zur Änderung des Antrags aus?
Vollmacht für den Notar lautet im ES-Antrag wie folgt: Notar wird ermächtigt, die ES-Verhandlung unter Befreiung des 181 BGB abzuändern oder zu ergänzen, und zwar durch mit Dienstsiegel versehene Eigenurkunde.
Danke für eure Hilfe.