Hallo -
ich habe hier eine notarielle Kostennote (genauer gesagt drei) zu vollstrecken, bin mir aber unsicher, ob die Gläubigerbezeichnung so ausreichend ist.
Vollstrecken will der in einer Rechtsanwaltskanzlei ansässige Notar XXXX YYYY (so als Gläubiger im PfÜB bezeichnet).
Die Titel sind wiefolgt aufgebaut:
. "Rechtsanwaltsname1Rechtsanwaltsname2
Adresse d. Schuldners
Unser Zeichen
.....
E-Mail: xxxx.yyyy@rechtsanwaltskanzlei.com[/email]
Steuernummer: ...
UST-ID.: ...
Rechnung ...
Objekt ...
Nr. ...
Grundbuchbezeichnung ..., UR-Nr. ...
KOSTENBERECHNUNG gem. § 19 GNotKG
Gebühr A ... €
Gebühr B ... €
Gebühr C ... €
Zwischensumme ... €
USt ... €
Endsumme ... €
[Rückseite]
- Bitte um Zahlung
- Rechtsmittelbelehrung
YYYY, Notar (mit Unterschrift)"
Die Klauseln lauten jeweils:
"Der Betrag von ... € ist beginnend ab 1 Monat nach dem Tag der ZU mit... zu verzinsen.
Vorstehende Ausfertigung erteile ich mir selbst zum Zwecke der ZV gegen
... (Schuldnerbezeichnung).
Ort, Datum
YYYY, Notar (mit Unterschrift)"
Sooo... die einzige Stelle, an der der Name des Notars vollständig auftaucht, ist in der E-Mail-Adresse vorn auf der Kostenrechnung. Sonst immer nur der Nachname.
Bin unschlüssig, ob mir das als Gläubigerbezeichnung genügt. Er könnte ja auch als Mail Max.Mustermann@xyz.de haben, das sagt ja an sich nichts über die Identität des Gläubigers aus...
Oder bin ich da zu streng?