Vermögensschadenversicherung Wechsel

  • Hallo,

    hab da mal ein Problem mit Kündigung/ Wechsel Vermögensschadenversicherung, Nachhaftung und Rückwärtsversicherung und ich hoffe es kann mir jmd weiterhelfen. Also wenn da schon mal jmd Erfahrung mit gemacht hat und sich ein bisschen auskennt bitte Privatnachricht an mich. Is ein bisschen eiliger und ich versteh nur Bahnhof :confused:

  • Frag doch mal einen Richter, die haben sowas auch und haben studiert. Und/oder einen Zivilrichter, der Versicherungsrecht recht häufig aburteilen darf (jetzt weniger aus Verkehrsunfällen sondern mehr die Exoten)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Kann mir niemand weiterhelfen? :oops:


    Wirklich konkret ist der Sachverhalt natürlich auch nicht.

    Problem der Nachhaftung beim Wechsel liegt jedenfalls darin, dass die gekündigte Versicherung einen z. B. Monate oder Jahre später ans Licht kommenden Vermögensschaden nicht mehr erstatten wird, auch wenn dieser während der Laufzeit der Versicherung verursacht wurde.

    Ob die neue Versicherung diesen Schaden ggf. abdecken würde (Rückwärtsversicherung) müsste sich aus deren AGB ergeben. Die Übernahme von Schäden aus der Zeit von Versicherungsbeginn dürfte nicht vorgesehen sein.

  • Mmh aber das ist hier die Frage. Eigentlich müsste die alte Versicherung einen evtl Schaden eben schon noch abdecken,auch wenn er sich erst Jahre später herausstellt,oder? Denn ich war ja zu dem Zeitpunkt noch versichert und es gilt ja das sog. "Verstoßprinzip".

  • Bei der Problematik empfehle ich mal die Lektüre der allgemeinen Versicherungsbedingungen, der konkreten Bedingungen der von dir abgeschlossenen Versicherung (beides sollte in deinen Unterlagen sein) und diverser versicherungsrechtlicher Vorschriften, zur Not über Guhgel auffindbar.

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