Gibt es im Grundbuchverfahren einen Unterschied zwischen Entstehungszeitpunkt und Fälligkeit der Eintragungskosten ?
Fällig ist die Forderung mit Erstellung der Kostenrechnung. Entstehungszeitpunkt wäre für mich das gleiche Datum ?!
Entstehungszeitpunkt/Fälligkeit Kosten
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Ergibt sich nicht aus dem Kostenrecht, wann eine Gebühr entsteht? Eine Entscheidungsgebühr entsteht mit der Entscheidung, eine Antragsgebühr mit Antragstellung, also Eingang bei Gericht.
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Fällig ist die Forderung mit Erstellung der Kostenrechnung.
Meines Erachtens tritt die Fälligkeit mit der Eintragung ein (§ 9 I Nr. 5 GNotKG, siehe Korintenberg/Klüsener GNotKG § 9 Rn. 20).
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Ja, stimmt. Fälligkeit mit Eintragung im Grundbuch.
Zum Entstehungszeitpunkt kann ich einfach nichts finden, gehe aber davon aus, dass Araya Recht hat mit dem Antragseingang beim Gericht.
Dankeschön ! -
Wozu soll dieser ominöse Entstehungszeitpunkt bei den Eintragungskosten eigentlich gut sein? Die Fälligkeit mit Entstehen gibt es doch nur bei den Auslagen (§ 9 II GNotKG)!?
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Die Landesjustizkasse möchte den Entstehungszeitpunkt (nicht die Fälligkeit) der Forderung wissen, weil ein Insolvenzverfahren anhängig ist
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Ich denke, es kann nichts anderes als der Antragseingang sein.
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