Rentenkasse benennt Betreuer als Zahlungsempfänger

  • Guten Tag,

    ich habe hier eine ziemlich heftige Meinungsverschiedenheit mit der Rentenkasse.

    Mein zu Betreuender hat Anspruch auf eine Rentennachzahlung von über 10.000 €. In der Mitteilung bin ich als Betreuer als Rentenberechtigter und Empfänger aufgeführt. Meiner Bitte dies zu ändern wurde nicht entsprochen, da "der Betreuer mit Vermögensorge automatisch der Rentenberichtigte sei. Gezahlt würden alle Zahlungen auf das angebeben Konto (habe natürlich das meines zu Betreuenden beim Antrag angegeben) "

    Auf meinen Einwand, dass dies ja so nicht sein könne hies es nur "Das steht so im Gesetz und der einschlägigen Literatur". Meiner Aufforderung, mir dies schriftlich mitzuteilen und die Textstellen zu benennen, kam bisher niemand nach.

    Heute erhielt ich nun eine Mitteilung des Post Rentendienstes, das die Zahlungen auf

    Konto Iban: XXXXXX (Konto zu Betreuenden)
    Kontoinhaber: Betreuer

    gehen würden.

    Hat jemand hier Erfahrung mit sowas? Ich denke dies ist aus Haftungsgründen doch so nicht möglich. Wenn irgendwas passiert, was eine Rückzahlung erforderlich macht, wäre der Betreuer ja automatisch verantwortlich, auch wenn der zu Betreuende das Geld längst ausgegeben hat. Bei Betreuungen ohne Einw.Vorb. hab ich ja eh nur sehr begrenzten Einfluss auf die Geldverwaltung.

    Auch stelle ich es mir spannend vor wenn der zu Betreunde plötzlich verstirbt und die Angehörigen so einen Bescheid in der Akte sehen.

    Ich als Betreuer kann doch niemals der Rentenberechtigte werden oder sehe ich das falsch?

  • Hast Du den Sachverhalt dem Betreuungsgericht schon mitgeteilt?

    Ich hatte hier schon mal einen ähnlichen Fall mit dem Sozialamt.

    In Absprache mit dem Betreuer habe ich diesen angewiesen, innerhalb einer kurzen Frist den Bescheid des Sozialamts ändern zu lassen und ihm in Falle des Verstreichens der Frist ohne Nachweis der Änderung die Festsetzung von Zwangsgeld angedroht.

    Mein Ziel war es, ggf. nach Einlegung der Beschwerde eine Entscheidung durch das LG zu erlangen, wenn das Sozialamt nicht ändert. Es hat in meinem Fall geändert.

    Vielleicht hilft Dir der Weg auch weiter.

    Oder Du legst direkt gegen den Rentenbescheid Widerspruch ein. Der müsste doch auch bearbeitet werden. Ggf. durch Widerspruchsbescheid. Und dann könntest Du ggf. klagen.

  • Hallo und danke für die Antwort.

    Ich habe die Rechtspflegerin telefonisch informiert.

    Wir wollen noch ein paar Tage abwarten ob eine schriftliche Begründung der Rentenkasse erfolgt und uns dann absprechen wie weiter verfahren werden soll.

    Ich frage mich halt nur wie die Dame von der Rentenkasse behaupten kann, dass dies durchs Gesetz und einschlägige Literatur so richtig sei.

    Der eigentliche Rentenbescheid ist ja korrket. Aber der Zahlungsempfänger bzw. Auszahlungsberechtigte ist falsch aufgeführt.

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