Die Frage ergibt sich eigentlich schon aus dem Titel:
In welchen Fällen werden die Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende gewährt?
Was ist,
a) wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, aber nicht in einem Haushalt leben? Zu unterscheiden wiederum aa) das Kind lebt aber ständig bei einem Elternteil, bb) es lebt im Wechselmodell bei
beiden Elternteilen.
b) Der Ehegatte, bei dem das Kind lebt, hat wieder geheiratet, sodass die Erziehung rein praktisch doch gemeinsam erfolgt?