Darlehn von des Sohnes an die Mutter genehmigungspflichtig!?

  • Folgendes Problem:
    Sohn hat Betreuung für die Mutter. Ersatzbetreuerin ist die Schwester. Weitere Kinder gibt es nicht. Vermögen ist viel vorhanden - allerdings langfristig und relativ gut verzinst angelegt.
    Nun hat der Betreuer nebst seiner Schwester der Mutter ein Darlehen gewährt, um angeblich Zuzahlungen vom Heim aufzufangen. Ich habe das in der Jahresvermögensübersicht am Rande mitbekommen und nachgehakt. Hätte er dafür nicht auch eine Genehmigung benötigt? Veruntreuungen sind hier konkret nicht zu befürchten... Das Geld hat sich vermehrt und ist gut gestreut auf verschiedene Anlageformen verteilt.
    Inwieweit würdet Ihr jetzt als Betreuungsgericht eingreifen? Würdet Ihr überhaupt etwas veranlassen? Ich habe bis jetzt höflich angefragt und mir das ganze darstellen lassen. Bankbelege wurden vorgelegt und sämtliche Anlagestände belegt. Ist jetzt bloß die Frage, wie ich mich zum Darlehn positioniere... Im Vergleich zum Gesamtvermögen ist es ein Kleckerbetrag und deckt sich mit den vom Betreuer gemachten Ausführungen. Die insgesamt 5000 EUR könnten tatsächlich zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen gedient haben...
    Was würdet Ihr tun?

  • BGB §§ 1822 Ziff. 8, 1795 Abs. 1.

    Ergänzungsbetreuer bestellen lassen und das Ganze rechtlich sauber ziehen.
    (Auf das vorhandene Gesamtvermögen ist nicht abzustellen. Auch ein Darlehn von 10 EUR muss genehmigt werden. Es gibt keine betragsmäßige Einschränkung. Und wo willst Du die Grenze zu den anderen Betreuungen ziehen? Bauchgefühl?)

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • BGB §§ 1822 Ziff. 8, 1795 Abs. 1.

    Ergänzungsbetreuer bestellen lassen und das Ganze rechtlich sauber ziehen.
    (Auf das vorhandene Gesamtvermögen ist nicht abzustellen. Auch ein Darlehn von 10 EUR muss genehmigt werden. Es gibt keine betragsmäßige Einschränkung. Und wo willst Du die Grenze zu den anderen Betreuungen ziehen? Bauchgefühl?)

    Ich geh mal davon aus, dass das Darlehen zinslos sein soll und keine weiteren Kosten oder Nachteile für die Betroffene entstehen. Kann man daher auch sein lassen, wenn die Sache schon gelaufen ist. Würde aber in jedem Fall die Betreuer über die Rechtslage nochmal aufklären.

  • Zunächst danke für die Antworten... Die Betroffene hat von den Kindern im Wege des Darlehns einen Betrag erhalten, um ihre eigene Liquidität sicherzustellen. Sie verfügt selber über ein vielfaches des Betrages. Der Geldbetrag ist aber zwischenzeitlich zurückgezahlt. Deshalb ist meine Frage, ob ich noch etwas konkretes veranlassen muss. Ergänzungsbetreuer einsetzen? Wofür? Ist doch schon alles gelaufen... Ich hätte es jetzt vielleicht auch nur bei einem mahnenden Schreiben belassen. Ansonsten habe ich mir (trotz Befreiung von der Rechnungslegung) die Geldbestände durch Kontenbelege nachweisen lassen. Passiert ist also weiter nichts.

  • Ich geh mal davon aus, dass das Darlehen zinslos sein soll und keine weiteren Kosten oder Nachteile für die Betroffene entstehen. Kann man daher auch sein lassen, wenn die Sache schon gelaufen ist. Würde aber in jedem Fall die Betreuer über die Rechtslage nochmal aufklären.

    So sehe ich das auch, zumal ja schon die Rückzahlung erfolgt ist. Da macht man sich mit nachträglicher Genehmigung wohl eher lächerlich.

  • Ich geh mal davon aus, dass das Darlehen zinslos sein soll und keine weiteren Kosten oder Nachteile für die Betroffene entstehen. Kann man daher auch sein lassen, wenn die Sache schon gelaufen ist. Würde aber in jedem Fall die Betreuer über die Rechtslage nochmal aufklären.

    So sehe ich das auch, zumal ja schon die Rückzahlung erfolgt ist. Da macht man sich mit nachträglicher Genehmigung wohl eher lächerlich.

    Ein klarer Hinweis auf die Rechtslage sollte hier genügen! :daumenrau

    How can I sleep with Your voice in my head?

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