Verweigerung der Annahme von Schlüsseln- Der sog. Putzfrauenfall

  • Kennt jemand die Lösung zum sog. "Putzfrauenfall"?!

    Der Putzfrauenfall:

    Putzfrau P dient Witwe W jahrelang treu als Haushaltshilfe.
    Die reiche Witwe W hat zwei erwachsene Kinder, zu denen sie kein gutes Verhältnis hat.
    Putzfrau P hat einen eigenen Haustürschlüssel. W hat auch einen Hausschlüssel.
    Die Kinder haben keinen Schlüssel zum Haus, weil sie aufgrund des mangelnden sozialen
    Umgangs zur W keinen wollten.
    Witwe W bricht sich im Winter ein Bein und verstirbt im Krankenhaus.
    Putzfrau P will nach dem Tod den Schlüssel zum Haus schnellstmöglich loswerden,
    um nicht in den Verdacht zu kommen Dinge zu entwenden und weil sie weiß,
    dass sie weder erbberechtigt noch befugt ist, sich nach dem Tod der Witwe im Haus aufzuhalten.
    Außerdem ist es ihr unangenehm und unheimlich den Schlüssel nach dem Tod der Witwe weiterhin zu besitzen.
    P sorgt sich auch um die Antiquitäten und den hochwertigen Nachlass im Haus der Witwe W.
    Deshalb erkundigt sich die treue Putzfrau P umgehend bei den Behörden, was sie mit dem Schlüssel
    zum Haus tun soll.
    Die Behörden sagen zu P, sie solle die Schlüssel zum Haus einem der Kinder geben/ zukommen lassen,
    da diese erbberechtigt seien. Putzfrau P versucht ihr Glück, die Schlüssel zum Haus loszuwerden.
    Die Kinder jedoch verweigern die Schlüsselannahme weil sie kein gutes Verhältnis zur Mutter
    hatten. Sie interessiert der Nachlass nicht.

    Nun steht die treue Putzfrau mit dem Schlüssel zum gut gefüllten Haus da.
    Sie fühlt sich mit ihrer Verantwortung überfordert und alleingelassen.

    Wie soll sie sich verhalten?!

    Anders gefragt:
    Wem gibt man Schlüssel, Ersatzschlüssel, Autoschlüssel, Bankschlüssel, Schließfachschlüssel, Tresorschlüssel wenn die Menschen, denen sie eigentlich rechtlich zustünden die Annahme verweigern?!

    Verwahrt man die Schlüssel solange bis sich irgendwann die Behörden (z. B. Nachlasspfleger, Insolvenzverwalter) melden? Den Behörden reicht als Zutritt zum Haus im o.g. Fall ja auch bereits der im Krankenhaus bei der Verstorbenen verbliebene Schlüssel und sie würden nicht zwanghaft vom Zweitschlüssel der Putzfrau Kenntnis erlangen...

    Gibt man die Schlüssel eigenständig bei Behörden (Welche sind zuständig?!) oder bei der Polizei oder sonst wem ab?

    Schickt man die Schlüssel einfach an die Person, von der man weiß dass sie zuständig ist per Post oder Paket?
    Reicht es aus, die Schlüssel bei den betreffenden Personen in den Briefkasten zu werfen?!
    Nach dem Motto: Aus den Augen aus dem Sinn?!

    Oder Schlüssel verwahren und irgendwann wegwerfen?


    Eure Meinungen bitte...

    Ich selber würde für Lieferung des Schlüssels per Post oder Einwurf in den Briefkasten der Kinder plädieren.
    Ob´s rechtlich gesehen jedoch ausreichend ist bezweifle ich. Wg Zugang und Nachweis, dass er abgegeben wurde- Könnte ja auch wegkommen, wenn er nur in den Briefkasten gesteckt wird oder er könnte auf dem Postweg verloren gehen....
    Andererseits: Nach dem Motto aus den Augen aus dem Sinn- Kein Schlüssel mehr, keine Verantwortung mehr fürs Haus

    Oder ich würde die Schlüssel verwahren und wenn sich niemand meldet die Schlüssel irgendwann wegwerfen...

    Irgendwelche sinnvollen Lösungsvorschläge?!

  • Hier ein paar Denkanstöße:

    • Woher will irgend jemand wissen, dass die Kinder Erben sind, ehe man nicht in der Wohnung nach einem Testament gesucht hat?
    • Wenn es mehrere Erben gibt, ist es dann eine gute Idee, einfach so einem von diesen den Schlüssel zu geben?
    • Könnte es sein, dass die Putzfrau für manche Verrichtungen (putzen, Blumen gießen, Katze füttern, Briefkasten ausleeren) eine transmortale Vollmacht hat?
  • Ich würde wahrscheinlich an die Gemeinden verweisen, die haben auch eine Sicherungsfunktion (zumindest nach den Landesgesetzen in BaWü). Sollen sich die Erben dahin wenden.
    Die Gemeinde teilt das hier auch an die Gerichte mit.
    Polizei hat es bei uns lange Jahre beim Nachlassgericht abgegeben, da kam Zeug zusammen.... Wobei die Putzfrau schon drüber nachdenken sollte, das Nachlassgericht zu informieren. Ggfs. bestünde ein Sicherungsbedürfnis und es wäre zu prüfen, ob nicht ein Nachlasspfleger einzusetzen ist.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • noomi:

    Polizei und Nachlassgericht und Gemeinden werden sich bedanken....
    Die lehnen es doch sicherlich ab,
    wenn jemand mit nem Schlüssel bei denen erscheint...

    Weil: Der schwarze Peter und die Verantwortung zur Sicherung des Hab und Gutes liegt ja dann bei denen...

    :eek:


  • Polizei und Nachlassgericht und Gemeinden werden sich bedanken....
    Die lehnen es doch sicherlich ab,
    wenn jemand mit nem Schlüssel bei denen erscheint...

    Weil: Der schwarze Peter und die Verantwortung zur Sicherung des Hab und Gutes liegt ja dann bei denen...

    :eek:

    Die staatliche Verwaltung ist kein Schwarze-Peter-Spiel sondern hat Aufgaben für den Bürger zu erfüllen! Zum Beispiel die Sicherung von Nachlass. Ob Deine vielleicht zukünftige Dienststelle Nachlassgericht das ablehnen darf, verrät Dir das BGB.

  • a) Warum sind die Kinder Erben? Wurde ein Erbschein erteilt, von dem du/die Putzfrau Kenntnis hat?
    b) Wenn Sicherungsbedarf für den Nachlass besteht, aber die Erben unbekannt sind, was kommt da einem in den Sinn? Rischtiesch, Nachlasspflegschaft. Also ab dafür zum Nachlassgericht.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • A) Ihre Angst, siehe #1.
    B) Diese ist berechtigt, gerade bei Wertgegenständen im Haus. Irgendjemand unterstellt einem immer etwas.
    C) Er gehört ihr nicht und steht ihr nicht zu.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Schlüssel werden bei uns immer mal wieder abgegeben, letztens erst vom Nachbarn, der Blumendienst gemacht hat, während der Erblasser im Krankenhaus lag und dort verstarb. Ich nehme dann ein Protokoll auf (frage die Leute nach diversen Informationen, die wichtig sein könnten) und wir verwahren den Schlüssel im Panzerschrank. Ich würde dann die bekannten Erben, also die Kinder anschreiben und denen unter kurzer Fristsetzung mitteilen, dass hier Schlüssel vorliegen, die abgeholt werden können. Meldet sich niemand, würde ich einen Nachlasspfleger bestellen auch wenn die Frist zur Erbausschlagung noch läuft, immerhin liegt ein Sicherungsbedürfnis vor - und dem dann die Schlüssel aushändigen.

  • Der einzige in der Sache zutreffende Empfänger des Schlüssels ist das für die Nachlasssicherung zuständige Nachlassgericht.

    :daumenrau:daumenrau:daumenrau Das erkläre ich der Polizei auch immer und immer wieder, wenn sie einen Toten in seiner Wohnung aufgefunden haben. Die Polizei heult zwar immer und meint, das Gericht nimmt die Schlüssel nicht an, dan sage ich, steckt die Schlüssel mit einem ordentlichen Anschereiben in einen Briefumschlag und legt das Ding dem Wachtmeister auf den Tisch und aus die Maus.

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    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Jurist: Das Haftungsrisiko. Es könnte ja vertragliche oder nachvertragliche Verpflichtungen der Putzfrau geben ...

    Wenn es solche Pflichten gibt, dann unabhängig vom Besitz des Schlüssels. Dann müsste sie den Schlüssel behalten und ihre Pflichten erfüllen. Worin sollen die eigentlich liegen, wenn sie nicht gerade den Wasserhahn oder das Fenster aufgelassen hat?

  • Pflichten, die die Putzfrau nur mit Besitz des Schlüssels erfüllen kann, existieren sicherlich nicht unabhängig vom Besitz des Schlüssels.

    Worin diese Pflichten liegen könnten ?
    - verderbliche Lebensmittel entsorgen
    - Heizung runterdrehen (Kosten) aber auf Sparflamme laufen lassen (Frostgefahr)
    - Briefkasten ausleeren (überquellende Briefkästen locken Einbrecher an)

    Ob der Auftrag, Dienstvertrag oder was auch immer es ist, über den Tod hinaus gilt, und die Putzfrau nun im Auftrag der Erben tätig werden darf oder sogar muss ist eine Frage für die Juristen (ich bin keiner). Vielleicht findet sich auch eine juristische Begründung, dass es zu ihren (nach)vertraglichen Pflichten gehört, den Schlüssel zum Gericht zu bringen.

  • Das Nachlassgericht wird die Annahme der Schlüssel schwerlich verweigern können, solange nicht ein Erbe angenommen hat. Inwieweit die Putzfrau dagegen aus ihrem Beschäftigungsvertrag mit der Toten eine (natürlich noch nicht beendete) vertragliche Verpflichtung hat sich auch sonst um das Anwesen zu kümmern ist dagegen nicht vom Nachlassgericht zu prüfen. Ist der Schlüssel jedenfalls abgegeben kann sie es nicht mehr. Konsequenz daraus ist ebenfalls nicht vom Nachlassgericht zu prüfen.

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