Ich halte mich mal kurz:
Ich habe eine Bescheinigung gem. § 21 BNotO, wonach der Notar bescheinigt, dass das gesamte Aktiv- und Passivermögen einer Banque ... Finance S.A. auf die France .... S.A.S. im Rahmen einer französischen Einbringung übertragen wurde.
Die S.A. ist eingetragene Gläubigerin einer Grundschuld. Die S.A.S. wurde übernommen durch eine GmbH. Diese erteilt Löschungsbewilligung.
Hat jemand so einen Fall schon einmal gehabt?