Hallo zusammen, ich habe leider für meinen Fall nichts im Forum gefunden.
Kläger
2 Beklagte davon 1 PKH
Vergleich - Kosten tragen Kläger 2/3 und Beklagten zu 1/3 - Kosten Vergleich gegeneinander aufgehoben.
Streitwert 3562,80 € übersteigender Vergleichswert 374,04 €
PKH-Erstattung erfolgte für einen Beklagten (VG + TG + EG) = 1073,38 €
Der Ausgleich erfolgt nur über (VG + TG) bezüglich Kläger über 773,50 € und für Beklagten 863,46 €
Macht einen Erstattungsanspruch von 317,81 €. soweit so gut aber wie funktioniert jetzt der Übergang auf die Staatskasse??
Laut ForumSTAR liegt der Übergang bei 527,73 € und damit höher als der Erstattungsanspruch gegenüber dem Kläger - das kann doch nicht richtig sein, oder???
Ich hab schon hin und her gerechnet aber kein Ergebnis hat mich bisher überzeugt.
Was mach ich falsch?
Danke