Gläubigeranschreiben auf englisch

  • Hallo zusammen,

    unser Rechtspfleger möchte, dass wir einen Gläubiger in den USA anschreiben, um Forderungen zur Inso-Tab. anzumelden. Ich habe zwar das Merkblatt auf englisch vorliegen, aber kein Anschreiben. Gibt es da zufällig schon etwas vorgefertigtes, oder muss ich das jetzt selbst übersetzen?

  • Außer dem Merkblatt i.S.d. Art. 42 I EuInsVO

    https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_…blatt_art42.pdf

    würde ich da keine Arbeit reinstecken, weil das auch nicht gefordert werden kann.

    Im Endeffekt ist lediglich § 8 III InsO zu beachten und nicht die Art. 40ff EUInsVO.

    Wenn Du natürlich unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes auch für Gläubiger in Finnland oder auch Ungarn entsprechende muttersprachliche Schreiben im Köcher hast, soll es so sein. :wechlach:

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • vlt. noch in trump-speech :D
    your fucking claims must in a fucking germany insolvency procdere..... read on twitter....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!