Zustellung gegen ZU durch Sparkasse

  • Darf eine Sparkasse, die ja eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, gegen Zustellungsurkunde zustellen?

    Wenn ich die Frage richtig verstehe, dann meinst Du: Statt wie jedermann durch Gerichtsvollzieher?

    Ich glaube nicht (ohne in den Kommentar zu schauen). Zwar sind z.B. für Bayern die Anstalten des öffentlichen Rechts in Art. 1 Abs. 1 BayVwVZG genannt, durch den Klammerzusatz (Behörden) wird aber m.E. klar gestellt, dass es auch um öffentlich-rechtliches Handeln geht. Und das ist bei Sparkassen eigentlich nie der Fall, und der Fall der durch Gesetz ider behördliche Anordnung angeordneten Zustellung dürfte auch kaum vorliegen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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