Es soll ein Wohnrecht gelöscht werden.
Betroffene ist 97 Jahre alt. Hat Vermögen, was den Heimaufenthalt weit über den statistischen Lebenswert ermöglichen würde. Sie ist dauerhaft im Pflegeheim. Med.Gutachten über die Notwendigkeit der dauerhaften Unterbringung dort liegt vor.
Das für sie eingetragene Wohnungsrecht soll bei einem Hausverkauf jetzt nicht mit übertragen, sondern gelöscht werden.
Betreuer nur für die Abwicklung dieser Wohnrechtslöschung ist ein Rechtsanwalt.
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob in jedem Fall auch in einer solchen Situation ein Verfahrenspfleger bestellt werden sollte.
Die Betroffene leidet unter einer sehr weit fortgeschrittenen Demenz und bekommt definitiv nichts mehr mit.