wirksamer Erbvertrag?

  • Im Grundbuch ist noch der verstorbene A als Eigentümer eingetragen.
    B beantragt die Berichtigung.

    Vorlegt wird ein eröffneter Erbvertrag, den A mit C geschlossen hat. Darin setzt A sowohl C als auch B als Erben ein. B ist an dem Vertrag nicht beteiligt. In dem Vertrag verfügt nur A; C nimmt die Erklärungen an.

    Meine Frage nun: Die Erbeinsetzung des B ist ja nicht vertraglich geregelt, da dieser nicht am Vertrag beteiligt war. Kann ich nun gemäß §§ 2299, 140 BGB im Wege der Auslegung von einem Testament ausgehen oder ist der Vertrag insgesamt unwirksam und es bedarf eines Erbscheins?

  • Da brauchst du nichts auslegen, die Erbeinsetzung von B und C ist wirksam. Es kann jeder X-Beliebige als Vertragspartner auftreten, er muss selbst nicht mal bedacht werden. Und die Verfügung zugunsten B ist eine -zulässige- einseitge.

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