Betreuervergütung zurück an Betreute erstatten ?

  • Hallo !

    Habe eine Rechnungslegung geprüft. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Betreuerin insgesamt viermal die Vergütung vom Girokonto der Betreuten entnommen hat ohne vorher die Festsetzung der Vergütung gegen das Vermögen beim Gericht beantragt zu haben.
    Bei den Belegen liegen zwar die Anträge bei, diese sind aber bei uns nicht eingegangen.

    Würdet ihr jetzt von der Betreuerin verlangen, dass sie die Vergütung zurückerstattet oder sie nur darauf hinweisen in Zukunft wieder die Vergütung zu beantragen ?
    Würdet ihr die Vergütung evtl. noch nachträglich gegen das Vermögen festsetzen ?

    Danke.

  • Sind Teile der entnommenen Vergütungen bereits erloschen? Dann wären diese zurückzuerstatten. Ansonsten kann auf Antrag noch festgesetzt werden.

    Aber er einen Rüffel für die Zunkunft muss es auf jeden Fall geben. Mindestens!

  • Die Vergütung wurde jeweils sofort nach Ablauf des Quartals entnommen.

    Alle, die vor mehr als 15 Monaten entstanden sind und entnommen wurden, dürften erloschen und damit zurückzuzahlen sein.

    Ohne Antragseingang bei Gericht kommt es zum Erlöschen.

  • Hallo !

    Habe eine Rechnungslegung geprüft. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Betreuerin insgesamt viermal die Vergütung vom Girokonto der Betreuten entnommen hat ohne vorher die Festsetzung der Vergütung gegen das Vermögen beim Gericht beantragt zu haben.
    Bei den Belegen liegen zwar die Anträge bei, diese sind aber bei uns nicht eingegangen.


    Das heißt jetzt was konkret? :gruebel:

    Auch wenn Vergütungsanträge mit Unterschrift in die Rechnungslegung eingeheftet wurden und diese eingereicht wird, gehen diese natürlich beim Gericht ein. Eiine Festsetzung ist damit möglich, sofern noch kein Erlöschen eingetreten ist.

    Allerdings sollte es einen deutlichen Hinweis an die Betreuerin geben, dass eine Entnahme der Vergütung erst nach der Festsetzung zulässig ist.

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