Hallihallo
Weiß jemand wie das mit der Verjährung und der Hemmung/ dem Ruhen der Verjährung von Ordnungsgeld aussieht? Wird die Verjährung
durch Vollstreckungsversuche gehemmt und wie berechnet sich das? Oder kommt nur ein Ruhen nach Art. 9 II S. 4 EGStGB in Betracht?