Huhu,
Beratungshilfe ist bewilligt und Scheidung und Folgesachen.
Anwalt schreibt Gegenseite an :
Mein Mandat beabsichtigt sich von Ihnen scheiden zu lassen.
Es wird um Mitteilung gebeten, ob Sie mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens einverstanden sind.
Ferner wird mitgeteilt, dass es nicht erforderlich ist einen eigenen Anwalt zu beauftragen.
Ist das ausreichend für die Notwendigkeit zur Entstehung der GG?
Liebe Grüße