Hallo,
Ich habe einen PfüB-Antrag mit dem Antrag auf bevorrechtigte Pfändung gem. § 850 d ZPO von Agentur für Arbeit als Rechtsnachfolger, die angeben, dass der Schuldner keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hat.
Mir ist bekannt (aus Nachlassangelegenheit und kleines Gericht, kleiner Ort), dass Schuldner ein mdj. weiteres Kind hat.
Habe dem Gläubiger mitgeteilt, dass amtsbekannt ein weiteres Kind vorhanden ist. Gläubiger teilt mit, dass nur der ursprüngliche Unterhaltsgläubiger vorhanden ist, der aber bereits vollj. ist.
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