Die Antragstellende Bank nimmt den Antrag auf Eintragung der Abtretung einer Grundschuld mit Brief formlos zurück.
Die Abtretung einer Grundschuld mit Brief findet regelmäßig auch außerhalb des Grundbuchs statt. Ist die Eintragung einer solchen Abtretung dann lediglich eine Grundbuchberichtigung? In der Folge könnte der Eintragungsanatrag gem. § 31 Satz 2 GBO auch formlos(wie hier erfolgt) zurückgenommen werden.