P-Kontobescheinigung und mehr als 5 unterhaltsberechtigte Personen

  • Moin zusammen,

    ist der aktuelle Vordruck der P-Konto-Bescheinigung abschließend oder im Einzelfall durch die Schuldnerberatung auf die tatsächlichen Gegebenheiten -hier 9 Personen Haushalt ( das es das noch gibt in der heutigen Zeit ) erweiterbar?

    Oder bedarf es eines Beschlusses des VG nach § 850k IV, V ZPO?

    Ich hab weder in der SuFu, noch in der Rechtsprechung was gefunden.

  • abschließend oder im Einzelfall durch die Schuldnerberatung auf die tatsächlichen Gegebenheiten erweiterbar?

    Ich weiß ehrlich gesagt nicht was genau du meinst, aber was bescheinigt werden kann ist gesetzlich geregelt (§850k V ZPO) - entgegen der gesetzlichen Regelung darf natürlich nichts sonstiges "Bescheinigt" werden... aber das sollte ja eigentlich klar sein.

  • Also ich bin mir zwar nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstanden habe, aber ich denke, du möchtest fragen, ob die Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO mehr als fünf Unterhaltsberechtigte enthalten darf. Klare Antwort: Nein.

    § 850k Abs. 5 S. 2 ZPO verweist auf Abs. 2 dieses Paragraphen, der bei den Unterhaltsberechechtigten auf § 850c Abs. 1 S. 2 ZPO verweist. Und § 850c ZPO geht nur bis 5 Unterhaltsberechtigte. Mehr Unterhaltsberechtigte gehen nur über §§ 850k Abs. 4, 850f Abs. 1 c) ZPO. Das müsste dann das Vollstreckungsgericht entscheiden. Ob die Bank die Bescheinigung über neun Unterhaltsberechtigte "in Höhe der maximal zulässigen fünf Unterhaltsberechtigten" anerkennt oder wie die das sonst löst, weiß ich natürlich nicht....

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