Teilung herrschendes Grundstück?

  • Hallo zusammen,

    stehe ein bisschen auf dem Schlauch.
    Würdet ihr eintragen?

    Ich habe 1 Antrag auf Grundschuldeintragung auf einem Flurstück a

    Das Grundstück besteht aus 2 Flurstücken a und b

    Ich müsste also teilen.

    Allerdings ist das Grundstück mit Flurstücken a und b herrschendes Grundstück einer Dienstbarkeit. Dementsprechend ist ein Herrschvermerk eingetragen.
    Würdet ihr einfach teilen und es gibt dann 2 herrschende Grundstücke?

  • Allerdings ist das Grundstück mit Flurstücken a und b herrschendes Grundstück einer Dienstbarkeit. Dementsprechend ist ein Herrschvermerk eingetragen. Würdet ihr einfach teilen und es gibt dann 2 herrschende Grundstücke?

    Die Teilung ist mE kein Problem. Beim Herrschvermerk ist je nach Inhalt der Dienstbarkeit evtl. 1025 BGB zu beachten.

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