Guten Morgen,
leider habe ich in der Suchfunktion nicht das passende gefunden...
Mir liegt eine Änderung der Teilungserklärung vor, in der ein Kellerraum, welcher bisher als Sondereigentum der Wohnung Nr. 7 zugeordnet war, der Wohnung Nr. 1 als Sondernutzungsrecht zugeordnet werden soll. Dies geschieht jedoch so, dass die bisherige Tür zugemauert wird und von der Wohnung Nr. 1 eine Tür zu diesem Abstellraum gebrochen wird. D. h. der Abstellraum ist dann nur noch die Wohnung Nr. 1 zu erreichen. Dann kann aber doch kein Sondernutzungsrecht begründet werden, sondern der Kellerraum müsste im Sondereigentum der Wohnung Nr. 1 stehen - er ist ja auch nur von dort zugänglich!? Daraus würde ja aber auch folgen, dass ich eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung benötige und natürlich auch alle (bisher eingetragenen) Finanzierungsgläubiger zustimmen müssten (die Vormerkungsberechtigten haben dem teilenden Eigentümer jeweils Vollmacht erteilt)!?
Ach so: Der Wohnung Nr. 7 wird ein Sondernutzungsrecht an einem anderen Kellerraum zugeordnet, welcher vorher Gemeinschaftseigentum war und auch durch den Keller zugänglich ist (nicht nur von der Wohnung).
Vielen Dank schon jetzt für eure Meinungen!!!